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LG Aurich, 10.04.1979 - 2 O 692/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68
Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne
Auszug aus LG Aurich, 10.04.1979 - 2 O 692/77
Sichtbar ist der Ausfall dann, wenn ohne die Schädigung zu erwartende Gewinne nicht gemacht worden sind (Vergleiche BGH, NJW 1970, 1411).